27.08.: Taxi-Kundgebung vor der Bundeagentur für Arbeit

Dienstag | 27. August 2013 | 10 Uhr | Charlottenstr. 87-90

Aufruf der AG Taxi bei ver.di:

Die AG Taxi bei ver.di fordert die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes nicht unter 8,50 Euro (brutto) und die Durchführung der dafür notwendigen Strukturveränderungen im Taxigewerbe. Der Senat ist derzeit bereit, die Taxipreise um 6,8 % anzuheben.

Eine Fahrpreiserhöhung alleine schafft jedoch noch keine auskömmlichen Löhne , da die Konzessionsvergabe in Berlin unbegrenzt ist . Durch Neukonzessionierungen würden die Umsätze pro Fahrzeug und damit auch die Löhne nach kurzem Aufschwung wieder sinken.

Am 9.Juli demonstrierten wir dafür bereits vor dem Amstssitz des Staatssekretärs für Verkehr Gaebler.

Da Herr Gaebler nach wie vor keine für uns erkennbaren Ansätze zur Gewerberegulierung übernimmt, möchten wir ihm am 27. 8. persönlich eine Protestresolution übergeben.

Wir tun dies vor der Bundesagentur für Arbeit in Berlin Mitte mit einer Kundgebung, um auf weitere Mißstände mit Bezug zum Taxigewerbe aufmerksam zu machen. Die Protestnote beinhaltet die anonymisierten Fragebögen einer Umfrage, die wir 2012 bei angestellten Taxifahrern und Fahrerinnen machten. Daraus ergeben sich Stundenlöhne von 4,50 bis 6.50 Euro brutto sowie sehr lange, teils gesetzwidrige Arbeitszeiten.

Des weiteren enthält unser Protestschreiben einen Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit in ein Taxiunternehmen. Eigene Recherchen haben ergeben, dass die Arbeitsagentur Erwerbslosen Gutscheine gibt, mit denen sie über private Arbeitsvermitter an Taxischulen vermittelt werden, um dort acht Monate Ortskunde zu lernen. Beim Zustandekommen eines Arbeitvertrages fließen 1000 Euro an öffentlichen Geldern an den Träger, wenn der Job länger hält als 6 Monate weitere 1000 Euro. Ein Großteil der Summe dürfte von den Trägern an die Taxibetriebe weiter gereicht werden.

Somit wird weiteres Personal in eine prekären Bereich gedückt, wo das Einkommen schon heute nicht mehr den alltäglichen Bedarf einer Familie decken kann. Die ehemals Erwebslosen müssen oft mit ALG II-Leistungen aufstocken, aber sie fallen aus der Arbeitslosenstatistik. Die Taxibetriebe finanzieren sich mit öffentlichen Geldern und die Anschaffung weiterer Taxen wird lukrativ, der Dumpingwettbewerb im Tagesgeschäft verstärkt. Als Nebeneffekt werden Initiativbewerber bei den Taxischulen alleinfalls noch dann angenommen, wenn sie einen Betrag in selber Höhe privat zu zahlen bereit sind.

So wie es ist, kann es nicht bleiben. Die AG Taxi fordert, dass Fahrerinnen und Fahrer von ihrer Erwerbstätigkeit leben können und nicht Spielball in einem System der Armutsverwaltung trotz Arbeit sein müssen. Sie ist solidarisch mit Erwerbslosen, die menschenwürdige Bedingungen der Arbeitsvermittlung fordern. Dies ist nur in Verbindung mit einem gesetzlichen Mindestlohn erreichbar.