Knapp 40 Kolleg*innen sind am 14. August dem Aufruf des Klassenkämpferischen Blocks zur Kundgebung vor dem Gebäude des Berliner Justizsenats gefolgt und haben mit ihrer Anwesenheit die Initiative der Gefangenengewerkschaft unterstützt.
Von den Veranstalter*innen wurden verschiedene Solidaritätserklärungen sowie ein Grußwort des Sprechers der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) verlesen. Im Mittelpunkt stand die Forderung, dass im Knast, in dem die Pflicht zur Arbeit besteht, auch Gewerkschaftsrechte gelten müssen.
Im Mai dieses Jahres hatten Gefangene der JVA Tegel die Gefangenengewerkschaft gegründet. Mittlerweile haben sich weitere Gewerkschaftsgruppen in den JVA Berlin-Plötzensee, Willich, Aschaffenburg und Dresden gegründet. Auch in den teilprivatisierten Knast in Burg bei Magdeburg gibt es Kontakte. Vor wenigen Tagen kam zudem unter dem Titel Outbreak (Ausbruch) die erste Ausgabe der Zeitung der Gefangenengewerkschaft heraus.
Die Forderungen der Gefangenengewerkschaft, ein Mindestlohn für die Arbeit auch im Gefängnis und die Einbeziehung in die Rentenversicherung stoßen bei den Gefangenen auf Zustimmung. Gar nicht erfreut über die gewerkschaftliche Organisierung im Knast ist hingegen der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann. Sein Sprecher erklärte als Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Linkspartei und der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus: „Der Senat beabsichtigt nicht, Insassen der Justizvollzugsanstalten entsprechend einem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten“. Deren Arbeit und Entlohnung sei nicht mit der Tätigkeit auf dem freien Arbeitsmarkt vergleichbar, so die Begründung.
Mit der Kundgebung machten die Kolleg*innen deutlich, dass für sie die Gewerkschaftsrechte natürlich auch im Knast gelten. Anwesend waren Kolleg*innen verschiedener Gewerkschaften: der der Freien Arbeiter*innen Union (FAU) und der Anarchosyndikalistischen Jugend (ASJ), aber auch Kolleg*innen vom Erwerbslosenausschuss der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Berlin. In einer Solidaritätserklärung schrieben sie: „ (…) wir, die Mitglieder des Erwerbslosenausschusses in ver.di Berlin begrüßen und unterstützen die Initiative der Gefangenen. Euer Kampf um die Beseitigung weiterer Ausnahmen im Mindestlohngesetz und für die Abführung von Rentenversicherungsbeiträgen findet unsere Zustimmung. (…) Konkrete Angebote zu einer vertieften Zusammenarbeit können und werden wir euch nach der Klärung der Rahmenbedingungen bei ver.di machen…)“
Auch die Organisation Erwerbslos in Berlin erklärte sich mit der Gefangenengewerkschaft solidarisch Sie schrieben in ihrer Erklärung: „Als Zusammenschluss gewerkschaftlich organisierter Erwerbsloser ist die Solidarität mit den Gefangenen und ihren Forderungen für uns selbstverständlich. Wir können nicht auf einen Mindestlohn ohne Ausnahmen hoffen, wenn wir es dulden, dass der Mindestlohn anderen vorenthalten wird. Schon deswegen unterstützen wir die Forderung der Gefangenen nach dem Mindestlohn auch für Gefangene. Wir können auch nicht hoffen, die volle Koalitionsfreiheit außerhalb ritualisierter Tarifauseinandersetzungen zu erreichen, wenn wir es dulden, dass anderen die Gründung einer Gewerkschaft überhaupt verwehrt wird.“
Damit machten die Kolleg*innen deutlich, dass die Solidarität mit der Gefangenengewerkschaft auch ein Kampf für ihre eigenen Rechte ist. Dass sahen auch Mitglieder von Behindertenorganisationen so, die betonten, dass Beschäftigten der Behindertenwerkstätten ebenfalls ihr Status als Lohnabhängige nicht anerkannt wird. Auch sie haben dann keine Gewerkschaftsrechte. In einer ähnlichen Situation sind auch Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Sie erkennen, dass die Entrechtung mit besonders stigmatisierten Gruppen wie Gefangenen oder auch Flüchtlingen beginnt und dann auf andere Teile der Gesellschaft ausgedehnt wird. Daher ist es wichtig, sich nicht von diesen Gruppen abzugrenzen sondern mit ihnen gemeinsam für die gewerkschaftlichen Rechte zu kämpfen. Dass war das Signal der Kundgebung am Donnerstag.
Der Sprecher der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation Oliver Rast brachte es in seiner Grußadresse am Donnerstag auf den Punkt: „Die heutige Kundgebung vor dem Dienstsitz des Justizsenators Heilmann (CDU) stellt ein Novum dar. Erstmals wird vor einer Berliner Einrichtung der Justizverwaltung für die vollen Gewerkschaftsrechte auch hinter Gittern demonstriert.“ Selbstkritische Töne kamen vom Bundesvorstand der Roten Hilfe, die in ihrer Erklärung auf der Kundgebung feststellte: „Arbeitskampfthemen beziehungsweise gewerkschaftliche Aspekte im Knast selbst waren dabei in der bisherigen Tätigkeit jedoch weniger präsent – im Gegensatz dazu steht die eigentlich sehr hohe Bedeutung und ganz unmittelbare Nähe der Fragen von Lohnarbeit, Entlohnung und Organisierung für die Gefangenen in der BRD. Umso erfreuter ist der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. über die Initiative von Inhaftierten der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel, die im Mai dieses Jahres nun eine Gefangenengewerkschaft gegründet haben“.
Die Kundgebung am 14.8.2014 war die erste öffentliche Unterstützung aber sicher nicht die letzte. Jetzt werden wir beobachten, ob alle Gefangenen die gerade fertiggestellte erste Zeitung der Gefangenengewerkschaft Outbreak problemlos erhalten, oder ob es weitere Behinderungen seitens der Behörden gibt. Mit Zuversicht sehen wir der Zeit entgegen, wo die Gewerkschaft konkrete Schritte zur Durchsetzung ihrer Forderungen, Mindestlohn für alle Gefangenen und Einbeziehung in die Rentenversicherung unternimmt. Es gibt viele Orte, wo wir die Solidarität mit der Gefangenengewerkschaft ausdrücken können, der Berliner Justizsenat war erst der Anfang.